Rehasport ohne Vereinsmitgliedschaft
Prinzipiell ist möglich, den ärztlich verordneten Rehasport
ohne Vereinsmitgliedschaft auszuüben.
In diesem Fall bleibt die Leistung auf die Maßnahme
reduziert, die von der Krankenkasse bezahlt wird:
Die regelmäßige Teilnahme am Rehasportangebot.
Rehasport für Vereinsmitglieder
Mit ergänzenden Angeboten des Vereins ist es möglich, den Rehasport so auszugestalten,
wie es bei der vorliegenden Diagnose notwendig ist. So kann der Rehasport zielgerichtet gesteuert werden.
Die Mitgliedschaft wird auf die Dauer der Verordnung begrenzt.
Folgende weitere Leistungen stehen Ihnen dann zur Verfügung:
Wir sind ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der sich
den Gesundheitssport im Bereich Rehabilitation und Fitness
zur Aufgabe gemacht hat.
Wir sind durch den Behindertensportverband anerkannt und
dürfen als Rehasportanbieter ärztliche Verordnungen
entgegennehmen die von allen gesetzlichen Krankenkassen
bezahlt werden.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Voraussetzung für die Teilnahme am Rehasport
Den Vordruck “Antrag auf Förderung von Rehasport“
erhalten Sie bei Ihrem Arzt.
Die Verordnung enthält die Diagnose sowie Anzahl der
wöchentlichen Übungseinheiten,
in der Regel 2x pro Woche.
Der Antrag muss von der Krankenkasse genehmigt werden.
Rehasport im Verein wird von allen Krankenkassen
unterstützt.
Weitere Auskünfte und Info´s erhalten
Sie natürlich ebenfalls an der Info-Bar
unserer Trainingsstätte, dem